SERVICES

Im Hinblick auf das Güterkraftverkehrsgesetz müssen gewerbliche Gütertransporte über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse inklusive Anhänger gemäß dem GüKG genehmigt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Vorschrift in vielen Fällen auch für Lohnunternehmer gilt.
Die Erlangung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr im Inland oder einer EU-Lizenz innerhalb der EU erfordert gemäß der Verordnung (EU) 1071/2009 einen Verkehrsleiter. Dieser muss die erforderlichen fachlichen Anforderungen erfüllen und die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens wirksam steuern.
Falls ein Unternehmen für den Güterkraftverkehr keinen internen Verkehrsleiter hat, kann die Erlaubnispflicht durch einen externen Verkehrsleiter erfüllt werden.
Meine Dienstleistung bietet genau diese Möglichkeit - einen externen Verkehrsleiter. Ich arbeite mit anderen Unternehmen zusammen, um Sie vollumfänglich bei der Erlangung Ihrer Transportlizenz zu unterstützen.
Wenn Sie an einer ausführlichen Beratung und weiteren Informationen interessiert sind, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!