Fachkundige, rechtssichere Verkehrsleitung – ohne dass Sie eine eigene Fachkraft einstellen müssen.
Ein externer Verkehrsleiter übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrsleitung für Ihr Unternehmen, ohne dass Sie eine eigene Fachkraft fest einstellen müssen. Er sorgt dafür, dass Ihr Betrieb die Anforderungen der Berufszugangsverordnung erfüllt.
Sobald ein Unternehmen gewerblichen Güterkraftverkehr oder Personenverkehr betreibt und hierfür eine Gemeinschaftslizenz oder nationale Erlaubnis benötigt, ist ein Verkehrsleiter gesetzlich vorgeschrieben.
Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, insbesondere Artikel 3 und Artikel 4. Sie regelt den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers innerhalb der Europäischen Union.
Ein Verkehrsleiter muss vom Unternehmen benannt werden und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ein externer Verkehrsleiter kommt insbesondere dann infrage, wenn ein Unternehmen keine eigene fachlich geeignete Person im Betrieb beschäftigen kann oder möchte.
Ein externer Verkehrsleiter übernimmt die fachliche Leitung eines Verkehrsunternehmens, ohne dort als regulärer Mitarbeiter tätig zu sein. Er unterstützt Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Personenverkehr einzuhalten.
Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 darf ein externer Verkehrsleiter gleichzeitig mehrere Unternehmen betreuen. Dabei gelten folgende Grenzen:
In Deutschland muss ein externer Verkehrsleiter vertraglich bestellt werden. Die zuständige Genehmigungsbehörde muss die Bestellung anerkennen.
Mit über 25 Jahren Praxiserfahrung in der Transportbranche kenne ich die Anforderungen an eine rechtssichere Verkehrsleitung nicht nur aus dem Lehrbuch, sondern aus dem echten Tagesgeschäft.
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