Externe Verkehrsleitung für Ihr Unternehmen

Fachkundige, rechtssichere Verkehrsleitung – ohne dass Sie eine eigene Fachkraft einstellen müssen.

Was macht ein externer Verkehrsleiter?

Ein externer Verkehrsleiter übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrsleitung für Ihr Unternehmen, ohne dass Sie eine eigene Fachkraft fest einstellen müssen. Er sorgt dafür, dass Ihr Betrieb die Anforderungen der Berufszugangsverordnung erfüllt.

Wann wird ein Verkehrsleiter benötigt?

Sobald ein Unternehmen gewerblichen Güterkraftverkehr oder Personenverkehr betreibt und hierfür eine Gemeinschaftslizenz oder nationale Erlaubnis benötigt, ist ein Verkehrsleiter gesetzlich vorgeschrieben.

Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, insbesondere Artikel 3 und Artikel 4. Sie regelt den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers innerhalb der Europäischen Union.

Ein Verkehrsleiter muss vom Unternehmen benannt werden und folgende Voraussetzungen erfüllen:

Fachliche Eignung (z. B. bestandene Fachkundeprüfung bei der IHK oder anerkannte Gleichstellung)
Persönliche Zuverlässigkeit
Tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten
Echte Beziehung zum Unternehmen (z. B. Inhaber, Geschäftsführer oder Arbeitnehmer)

Wann ist ein externer Verkehrsleiter zulässig?

Ein externer Verkehrsleiter kommt insbesondere dann infrage, wenn ein Unternehmen keine eigene fachlich geeignete Person im Betrieb beschäftigen kann oder möchte.

Ein externer Verkehrsleiter übernimmt die fachliche Leitung eines Verkehrsunternehmens, ohne dort als regulärer Mitarbeiter tätig zu sein. Er unterstützt Unternehmen dabei, die gesetzlichen Anforderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Personenverkehr einzuhalten.

Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

Fachliche Eignung durch entsprechende IHK-Prüfung oder anerkannten Abschluss
Tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten
Zuverlässigkeit und ein einwandfreier Leumund
Wohnsitz innerhalb der EU bzw. in einem gleichgestellten Staat

Welche Grenzen gelten für externe Verkehrsleiter?

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 darf ein externer Verkehrsleiter gleichzeitig mehrere Unternehmen betreuen. Dabei gelten folgende Grenzen:

Maximal 4 Unternehmen gleichzeitig
Diese Unternehmen dürfen zusammen nicht mehr als 50 Fahrzeuge einsetzen

Aufgaben eines externen Verkehrsleiters

Überwachung der Einhaltung von Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten)
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Fahrzeugwartung
Kontrolle und Organisation der Beförderungsdokumente
Überwachung der gesetzlichen Vorschriften im Güter- oder Personenverkehr
Unterstützung bei der Einhaltung der Anforderungen der Genehmigungsbehörden

In Deutschland muss ein externer Verkehrsleiter vertraglich bestellt werden. Die zuständige Genehmigungsbehörde muss die Bestellung anerkennen.

Welche Vorteile bietet er?

Fachkundige Unterstützung
Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
Entlastung der Geschäftsführung
Flexible Zusammenarbeit

Warum wir?

Mit über 25 Jahren Praxiserfahrung in der Transportbranche kenne ich die Anforderungen an eine rechtssichere Verkehrsleitung nicht nur aus dem Lehrbuch, sondern aus dem echten Tagesgeschäft.

Nächster Schritt

Bereit für eine rechtssichere Verkehrsleitung?

Lassen Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch klären, wie eine externe Verkehrsleitung für Ihr Unternehmen aussehen kann.